Invasive Neophyten werden unterschiedlich bewertet. Die Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung hat 3 Kriterien dazu definiert.

Die Kriterien hiezu sind folgende:

Gefährdung der Biodiversität

Verbreitung

Sofortmaßnahmen

Es gibt 3 Kategorien in dieser Liste:

Die Schwarze Liste:

Die Gefährdung der Biodiversität ist belegt.

Die Graue Liste:

Es besteht die begründete Annahme für eine Gefährdung der Biodiversität.

Weiße Liste:

Keine Gefährdung.

Schwarze Liste:

Die Schwarze Liste enthält jene gebietsfremden Arten, die als invasiv gelten, da im jeweiligen Bezugsgebiet belegt ist, dass sie entweder heimische Arten direkt gefährden oder Lebensräume so verändern, dass dies (indirekt) heimische Arten gefährdet.

Schwarze Liste – Warnliste:

Enthält im Bezugsgebiet (noch) nicht wild lebende gebietsfremde Arten, die in anderen klimatisch und naturräumlich vergleichbaren Regionen invasiv sind oder bei denen es sehr wahrscheinlich ist, dass sie im Bezugsgebiet invasiv werden und für die daher gezielte vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Einbringung erforderlich sind (siehe auch § 40 Abs. 1 BNatSchG).

Schwarze Liste – Aktionsliste:

Enthält im Bezugsgebiet wild lebende invasive Arten, deren Vorkommen kleinräumig sind, weil sie sich in der Regel am Beginn der Ausbreitung befinden, und für die geeignete, erfolgversprechende Bekämpfungsmaßnahmen bekannt sind. Bei diesen Arten ist eine sofortige, intensive und nachhaltige Bekämpfung aller bekannten Vorkommen im gesamten Bezugsgebiet sinnvoll, so dass bei der Möglichkeit, ihre erneute Einfuhr oder Einschleppung zu verhindern, gute Chancen bestehen, die weitere Ausbreitung zu verhindern oder die Art im Bezugsgebiet sogar wieder zu eliminieren. Somit liegt für die Arten dieser Gruppe der Handlungsschwerpunkt auf Früherkennung und Sofortmaßnahmen (siehe auch § 40 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG).

Schwarze Liste – Managementliste:

Enthält im Bezugsgebiet wild lebende invasive Arten, deren Vorkommen kleinräumig sind und für die keine geeigneten, erfolgversprechenden Bekämpfungsmaßnahmen bekannt sind oder deren Vorkommen schon großräumig sind. Maßnahmen zu diesen Arten sind in der Regel nur lokal sinnvoll und sollten darauf abzielen, den negativen Einfluss dieser invasiven Arten z.B. auf besonders schützenswerte Arten, Lebensräume oder Gebiete zu minimieren (siehe auch § 40 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG). Außerdem ist eine Überwachung, u.a. im Hinblick auf ihre Bestandsentwicklung, Verbreitung und die Gefährdung der biologischen Vielfalt sinnvoll. Erforderlich sind auch Forschungsaktivitäten zur Entwicklung neuer erfolgversprechender Methoden zur Bekämpfung oder zumindest verbesserten Kontrolle.

Graue Liste:

Die Graue Liste enthält jene gebietsfremden Arten, für die bislang nur begründete Annahmen bzw. Hinweise zur Invasivität vorliegen. Die Graue Liste wird in zwei Teillisten unterteilt:

Graue Liste – Handlungsliste:

Diese Listenkategorie enthält jene gebietsfremden Arten, für die begründete Annahmen vorliegen, dass sie entweder heimische Arten direkt gefährden oder Lebensräume so verändern, dass dies (indirekt) heimische Arten gefährdet (nähere Erläuterungen siehe Nehring et al. 2013). Die negativen Auswirkungen sind auf Grund eines ungenügenden Wissensstandes derzeit nicht endgültig zu beurteilen, aber ausreichend, um (lokale) Maßnahmen zu begründen.

Graue Liste – Beobachtungsliste:

Diese Listenkategorie enthält jene gebietsfremden Arten, für die Hinweise vorliegen, dass sie entweder heimische Arten direkt gefährden oder Lebensräume so verändern können, dass dies (indirekt) heimische Arten gefährdet (nähere Erläuterungen siehe Nehring et al. 2013). Für diese Arten stehen Monitoring und Forschung im Vordergrund, weitergehende Handlungen erscheinen auf Grund des geringen Kenntnisstands nicht gerechtfertigt zu sein.

 

Auf der Schwarzen Managementliste befinden sich derzeit folgende 28 Pflanzen:

 

  • Eschen-Ahorn (Acer negundo)
  • Götterbaum (Ailanthus altissima)
  • Großer Algenfarn Azolla filiculoides
  • Gewöhnliches Hundszahngras Cynodon dactylon
  • Kanadische Wasserpest Elodea canadensis
  • Schmalblättrige Wasserpest Elodea nuttallii
  • Drüsiges Weidenröschen Epilobium ciliatum
  • Bastard-Staudenknöterich Fallopia bohemica
  • Japan-Staudenknöterich Fallopia japonica
  • Sachalin-Staudenknöterich Fallopia sachalinensis
  • Pennsylvanische Esche Fraxinus pennsylvanica
  • Silber-Goldnessel  Galeobdolon argentatum
  • Riesen-Bärenklau Heracleum mantegazzianum
  • Vielblättrige Lupine Lupinus polyphyllus
  • Kaukasus-Glanzfetthenne Phedimus spurius
  • Weymouth-Kiefer Pinus strobus
  • Bastard-Pappel Populus canadensis
  • Späte Traubenkirsche Prunus serotina
  • Gewöhnliche Douglasie Pseudotsuga menziesii
  • Rot-Eiche Quercus rubra
  • Robinie Robinia pseudoacacia
  • Kartoffel-Rose Rosa rugosa
  • Kanadische Goldrute Solidago canadensis
  • Späte Goldrute Solidago gigantea
  • Salz-Schlickgras Spartina anglica
  • Lanzett-Herbstaster Symphyotrichum lanceolatum
  • Neubelgien-Herbstaster Symphyotrichum novi-belgii
  • Gewöhnlicher Flieder Syringa vulgaris

 

17 der Neophyten in Österreich dringen als invasive Neophyten in naturnahe Lebensräume ein und bedrohen dort die Naturschutzziele:

  • Eschenahorn (Acer negundo)
  • Götterbaum (Ailanthus altissima)
  • Lanzett-Aster (Aster lanceolatus)
  • Neubelgien-Aster (Aster novi-belgii)
  • Schwarzfrucht-Zweizahn (Bidens frondosa)
  • Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis)
  • Amerikanisches Weidenröschen (Epilobium ciliatum)
  • Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)
  • Pennsylvanische Esche (Fraxinus pennsylvanica)
  • Topinambur (Helianthus tuberosus)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora)
  • Hybrid-Pappel (Populus x canadensis)
  • Robinie (Robinia pseudacacia)
  • Schlitzblatt-Sonnenhut (Rudbeckia laciniata)
  • Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)
  • Riesen-Goldrute (Solidago gigantea)

 

Setzt heimische Pflanzen in eure Gärten!

Alles Liebe! Karin

 

Quellen: Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung für wildlebende gebietsfremde Gefäßpflanzen, Bundesamt für Naturschutz, Bonn, Institut für Ökologie, Berlin, Umweltbundesamt, Wien. Umweltberatung Wien.

Begriffsdefinitionen zu den Invasiven Neophyten findet ihr HIER.

Ich habe in diesem Beitrag zahlreiche Links zu diesem Thema für euch gesammelt:

(c) Titelbild: Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), aufgenommen in Klagenfurt, Österreich, auf einer brachliegenden Fläche, von Karin Kurzmann.