Wenn ihr euch für weiterführende Informationen zum Thema „Invasive Neophyten“ interessiert, könnt ihr euch durch diese Websiten klicken:

Mit der EU-Verordnung und ihrer Unionsliste hat die EU-Kommission jetzt für alle Mitgliedsstaaten erstmals eine rechtsverbindliche Handlungsgrundlage zum Schutz der biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschaffen. Insgesamt 49 Tier- und Pflanzenarten sind derzeit gelistet, mindestens 32 von ihnen kommen in Deutschland schon jetzt wildlebend vor. Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden.

Die Unionsliste schafft eine Grundlage für konkretes Handeln. Besonders wichtig sind ein Besitz- und Vermarktungsverbot sowie schnelle Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion. Für bereits weit verbreitete Arten müssen geeignete Managementmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden.

Vorgehen der Europäischen Union

Am 14.07.2016 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung Nr. 1143/2014 veröffentlicht. Diese Liste ist seit 03.08.2016 in Kraft. Die Unionsliste enthält 37 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen 13 in Österreich vorkommen. Manche der Arten sind derzeit nur von einem Standort bekannt, andere sind bereits weiter verbreitet. Die übrigen 24 Arten kommen derzeit nicht in Österreich vor.
Dies gelisteten Arten dürfen gemäß der Verordnung nicht vorsätzlich:
  • in das Gebiet der Union verbracht werden,
  • gehalten oder gezüchtet werden,
  • in die, aus der und innerhalb der Union befördert werden,
  • in Verkehr gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden,
  • verwendet oder getauscht werden.

https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html

Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen

EU-Liste_Beschreibungen_Auswirkungen

BfN-Faltblatt_invasive-gartenpflanzen

Neobiota Austria, Hinweis:
  • “Setzen Sie keine Pflanzen oder Tiere in der freien Natur aus!“
  • „Bevorzugen Sie heimische Arten für die Hecken- und Gartengestaltung! Bringen Sie keine lebenden Pflanzen, Samen oder Tiere von Reisen mit!“

 

Details zu den Schwarzen und Grauen Listen (sind in dem Dokument „Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen“ enthalten):